Corona
Auf Basis einer Pressekonferenz des Landes OÖ ist ab Donnerstag, den 9. Juli 2020, in allen öffentlichen Räumen, ebenso in Handelsgeschäften sowie Gastronomie- und Hotelbetrieben der Mund-Nasenschutz und das Abstandhalten (mind. 1 m) wieder verpflichtend.
Dieser Mund–Nasenschutz gilt im Handel für das Verkaufspersonal und für die Kunden.
Für die Gastronomie und Hotellerie gelten folgende Regelungen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1 Meter zu allen Personen, mit Ausnahme zu Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
- Tragen von Mund- und Nasenschutz oder Gesichtsvisier für Wirtsleute, Hoteliers und MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt im Innen- als auch im Außenbeich.
- Mund- und Nasenschutz-Pflicht für Gäste im gesamten Innenbereich des Lokals/Beherbergungsbetriebes, nicht am Tisch /auf zugewiesenen Verabreichungsplätzen.
- Im Freien: Mund- und Nasenschutz-Pflicht für Gäste, wenn der Mindestabstand von 1 Meter unterschritten wird, nicht aber am Tisch bzw auf zugewiesenen Verabreichungsplätzen
- Max. 10 Personen am selben Tisch. Obergrenze laut Bundes-COVID-19-Verordnung § 10 Veranstaltungen.
Diese Informationen beruhen ausschließlich auf den Aussagen der gestrigen Pressekonferenz des Landes OÖ.
Euer
Verwaltungs- und Mensa-Team